Fliegen außerhalb des kontrollierten Luftraumes
Unser Luftraum ist in verschiedene Segmente aufgeteilt, die einer mehr oder weniger strengen Kontrolle unterzogen sind. Im Wesentlichen erstrecken sich die kontrollierten Zonen über Flugplätze und geschützte Einrichtungen wie militärische Anlagen oder Regierungsgebäuden. Außerhalb dieser Areale bietet der sogenannte Luftraum Golf, oder kurz G, die Möglichkeit, einer verhältnismäßig freieren Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen), indem er für Deutschland einen Luftraum vom Grund aus bis zu einer Höhe von 2500 ft (Fuss), also ungefähr 762 m, definiert. Darüber hinaus geht er in den Luftraum E(cho) über, der von bemannten Flugzeugen genutzt wird, und daher wieder unter der Kontrolle der Flugsicherung steht.
Im Luftraum G bedarf es also für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme keiner expliziten Freigabe für den Flug. Unkontrolliert heißt nämlich, dass die Flüge in diesem Raum nicht vom Sprechfunkverkehr und dem Radarsystem erfasst werden. Doch dies ersetzt bei Weitem nicht die behördlich geforderten Genehmigungen, die sich an die allgemeine Nutzung der Fluggeräte richten. Je nachdem für welchen Zweck und welches Gewicht das Gerät hat, gelten auf Bundesebene, aber zusätzlich auch auf Landesebene einschränkende Regelungen. Daher ist es notwendig, sich mit den entsprechenden Begebenheiten vertraut zu machen.
Um festzustellen, welche Luftraumkategorie auf welches Gebiet fällt, sollte eine so genannte ICAO (International Civil Aviation Organization, dt. Internationale Zivilluftfahrtorganisation)-Karte zu Hilfe genommen werden. Diese Karte, die auf der Internetseite der Deutschen Luftsicherung nach vorheriger Registrierung abrufbar ist, teilt den Luftraum anhand von Symbolen minutiös in kontrollierte und unkontrollierte Zonen ein. Während es für das Land Berlin wegen der besonderen Luftraumstruktur keinen unkontrollierten Luftraum gibt, ist dies für andere Regionen möglich.
Betrachtet man beispielsweise das Gebiet um Nürnberg, sieht man, dass über der Stadt, die einen Flughafen besitzt, verschiedene Stufen von kontrollierten Abschnitten definiert sind. Zum Teil passen sie sich konzentrisch einander, zum Teil überschneiden sie sich. Mit einer entsprechenden Legende können die verschiedenen Lufträume und die dafür erforderlichen Flugmaßnahmen identifiziert werden.
Weiter am Beispiel des Großraums Nürnberg stellt man also fest, dass nördlich von der Stadt ein solcher unkontrollierter Luftraum besteht, der sich über Forchheim und Bamberg im Osten und bis nach Prichsenstadt und Schweinfurt im Westen ausstreckt. Was zunächst an der Zeichnung des Gebietes auffällt, ist die Nachzeichnung in Hellgrün des Waldbestandes. Im Einzelnen sind verschiedene Piktogramme auf der Fläche verstreut, die zum Beispiel Kirchen, Windkraftanlagen, Hochspannungsmaste oder Gelände für Segelflieger oder Ultraleichtflieger bezeichnen.
In diesem unkontrollierten Luftraum können Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrtsysteme, wenn sie ein maximales Gewicht von 25 kg nicht überschreiten, bis in einer Flughöhe von 100 m über Grund fliegen. Das Gerät muss zudem in Sichtweite gesteuert werden. Daraus ergibt sich, dass auch wenn der unkontrollierte Luftraum Golf sich zu einer Höhe von ca. 760 m nach oben erstreckt, in der Nähe von Flughafen kann er auch bis auf die Hälfte heruntergesetzt werden, dies für unbemannt Luftfahrtfahrzeuge nicht auszuschöpfen ist.
Hier finden Sie eine Legende zur Deutung aller Symbole und Zeichnen auf der ICAO-Karte:
Legende ICAO-Karte (c)Deutsche Luftsicherung, Stand August 2016
*Alle Angaben ohne Gewähr. Obwohl wir bemüht sind möglichst immer den aktuellen Kenntnisstand wiederzugeben, können Veränderungen und Anpassungen der Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden.