Erhöhte Sicherheit bei der Nutzung der Drohne über Menschenansammlungen
Grundsätzlich ist es verboten, mit einem Flugmodell oder einem unbemannten Luftfahrtsystem, Drohne, über Menschenansammlungen zu fliegen. Das gilt in gleichem Maße für Festivals, Konzerte, Demonstrationen oder touristische Attraktionspunkte. Unter der Beachtung besonderer Bestimmungen können allerdings Sondergenehmigungen erfragt und erteilt werden. Dafür sind im Wesentlichen die Luftfahrtbehörden der jeweiligen Bundesländer, und bei besonderen Veranstaltungen, die jeweiligen Veranstalter zuständig.
Besitzen Sie nun also eine solche Genehmigung, können Sie das Risiko, dass Menschen durch die Drohne verletzt werden, zusätzlich minimieren. Je nach erstandenem Modell hilft die technische Programmierung des Gerätes einen Minimalabstand zu jedem Hindernis, also auch einer Person, einzuhalten. Das deutet zum Beispiel, dass wenn die Drohne einer Person näherkommt, sie automatisch an Geschwindigkeit verliert und schließlich ganz anhält.
Von dieser eingebauten Fertigkeit abgesehen können die Propeller, deren Rotoren bei einem Zusammenstoß Schnittverletzungen verursachen können, mit schützenden Eckteilen versehen werden. Diese gebogenen Vorrichtungen aus hartem Kunststoff umgeben die Propeller und schirmen sie ab. Diese Bügel sind bereits zu moderaten Preisen erhältlich.
Genau einer solchen, an sich einfachen, aber wirkungsvollen Vorrichtung hätte es auch anlässlich eines Konzerts des spanischen Popstars Enrique Iglesias bedurft. Der Sänger hatte nämlich in Mexiko eine Drohne eingesetzt, um das Konzert und die Zuschauer auch aus der Luft auf Film aufzunehmen. Dabei griff er irrtümlicherweise in die Drohne und erlitt Schnitte an der einen Hand. Die Verletzungen sind durchaus beachtlich, musste sich Iglesias einer Operation unterziehen. (Nähere Umstände zu den Ereignissen können beispielsweise auf Spiegel Online, Stand 1.6.2016, nachgelesen werden.)
*Alle Angaben ohne Gewähr. Obwohl wir bemüht sind möglichst immer den aktuellen Kenntnisstand wiederzugeben, können Veränderungen und Anpassungen der Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden.