Richtlinien zur Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen
Die Luftfahrtbehörden der jeweiligen Bundesländer legen die Richtlinien zur Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Luftfahrtsicherung fest. Die Bestimmungen können von Bundesland zu Bundesland allerdings variieren. In einer Übersichtstabelle erfahren Sie dazu das Wichtigste. Da es sich bei den Gesetzen in diesem Bereich um ein einigermaßen junges Thema handelt, können sich in kurzer Zeit Veränderungen ergeben.
Tabelle Luftfahrtbehörde der Bundesländer
*Alle Angaben ohne Gewähr. Obwohl wir bemüht sind möglichst immer den aktuellen Kenntnisstand wiederzugeben, können Veränderungen und Anpassungen der Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden.