Erhöhte Sicherheit bei der Nutzung der Drohne über Menschenansammlungen Grundsätzlich ist es verboten, mit einem Flugmodell oder einem unbemannten Luftfahrtsystem, Drohne, über Menschenansammlungen zu fliegen. Das gilt in gleichem Maße für Festivals, Konzerte, Demonstrationen oder touristische Attraktionspunkte. Unter der Beachtung besonderer Bestimmungen können allerdings Sondergenehmigungen erfragt und erteilt werden. Dafür sind im Wesentlichen die Luftfahrtbehörden…
Stadt- und Landeplatz absperren Nun ist alles vorbereitet für den Abflug, alle Genehmigungen liegen bereit, die Flugroute ist geplant und es kribbelt in den Händen, während sich die Drohne noch neben einem am Boden befindet. Bevor es los geht, gilt noch folgendes zu beachten: Start- und Landeplatz sind definiert und genehmigt, müssen aber gut sichtbar…