Freigabe durch die Flugplatzkontrollstelle
Wenn Sie Ihre Drohne oder Ihr Flugmodell innerhalb einer kontrollierten Flugzone nutzen, müssen Sie bei Feststehen des Flugzeitraumes, zusätzlich zu den allgemeinen Genehmigungen, die entsprechende Flugplatzkontrollstelle über den bevorstehenden Flug informieren und ihn ebenfalls genehmigen lassen. Dies ist notwendig, damit die Kontrollstelle das Gerät identifizieren und zum gesamten Verkehr im Luftraum zuordnen kann. Sollte es nötig sein, kann die Kontrollstelle auf besondere Situationen eingehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) teilt den Luftraum über Deutschland in verschiedene Sektoren auf, die von vier Anlaufstellen kontrolliert werden:
Berlin Tel-Nr. 030 69510
Bremen Tel-Nr. 0421 53720
Langen Tel-Nr. 06103 7070
München Tel-Nr. 089 97800
*Alle Angaben ohne Gewähr. Obwohl wir bemüht sind möglichst immer den aktuellen Kenntnisstand wiederzugeben, können Veränderungen und Anpassungen der Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden.