Haftpflichtversicherung für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme
Ob Sie eine Drohne für private, hier spricht man von Flugmodellen, oder für gewerbliche Zwecke, und hier von unbemannten Fluggeräten, nutzen, benötigen Sie auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung. Eine Erweiterung einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft möglich. In den meisten Fällen ist es notwendig, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Es haben sich in diesem Feld neben den bisherigen großen Versicherungen auf dem Markt wie Axa, Allianz, R+V Allgemeine Versicherung und anderen, einzelne Unternehmen herausgebildet, die sich auf die Versicherung von Flugmodellen und Drohnen spezialisieren. Die Leistungen variieren von Versicherung zu Versicherung. Im Folgenden haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zu den verschiedenen Anbietern zusammengestellt.
Für alle Anbieter gilt der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers. Zudem gilt als Voraussetzung die Einhaltung aller behördlichen Bestimmungen und Auflagen. Nicht versichert sind Schäden die aus dem Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers, im Rahmen polizeilicher oder militärischer Einsätze oder wenn die Fluggeräte als Waffe eingesetzt werden, erfolgen. Die Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechte sowie dem allgemeinen Datenschutz wird ebenfalls nicht gedeckt und bedarf gegebenenfalls einer gesonderten Versicherung.
*Alle Angaben ohne Gewähr. Obwohl wir bemüht sind möglichst immer den aktuellen Kenntnisstand wiederzugeben, können Veränderungen und Anpassungen der Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden.