Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Flugmodellen
Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Flugmodellen Die Deutsche Luftsicherung definiert ein Flugmodell anhand seines Verwendungszweckes. Das Fluggerät gilt als Flugmodell, wenn es ausschließlich für den privaten Gebrauch, also zum Zweck des Sportes oder der Freizeitgestaltung genutzt wird. Das Fertigen von Film- und Bildaufnahmen fällt daher unter sonstige Zwecke und schließt Flugmodelle daher aus. In einer…