Urheberrecht
Der Urheber eines Werkes oder einer Idee, sei es in der Literatur, Architektur oder Literatur, im Bereich der Wirtschaft oder Wissenschaft, steht unter Schutz. Es soll verhindert werden, dass sich Dritte unerlaubt an der Idee bedienen und daraus persönlichen oder finanziellen Nutzen ziehen.
Im Bereich der Nutzung von Drohnen ist zur Einhaltung des Urheberrechts insbesondere dann Vorsicht geboten, wenn die aus dem Flug resultierenden Bild- oder Videomaterialien Gebäude oder Kunstwerke aufnehmen. Die Rechte am Bild dieser Objekte und an dessen Verwertung liegen nämlich grundsätzlich beim Urheber, befinden sie sich allerdings im öffentlichen Raum tritt das Panoramarecht in Kraft, das dem Urheberrecht übergeordnet wird. Das Panoramarecht bezieht sich aber nur auf Bilder und Aufnahmen, die aus einer normalen Perspektive gemacht werden können, was selbstredend die Nutzung einer fliegenden Drohne ausschließt.