Sicherer Transport von Drohnen in Flugzeugen
Wenn Sie Ihre Drohne in einem Flugzeug transportieren möchten, um sie beispielsweise im Urlaub nutzen zu können, sind mehrere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Zum einen betrachten die meisten Fluggesellschaften die Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Batterien der Drohne als gefährliche Gegenstände und erlauben in der Regel nur eine begrenzte Zahl, im Allgemeinen zwei, zur Mitnahme. Zudem ist ein Energiewert der Batterien angegeben, der maximal 160 Wh (Wattstunden) pro Batterie betreffen darf. Herkömmliche Drohnen verfügen über Batterien mit bis zu einem Energiewert von 100 Wh, doch vielfach kann es sein, dass dieser in Ampere (Ah) angegeben wird. Die Zahl der Ampere multipliziert mit den Volt und das Ganze dividiert durch 1000 ergibt die Wh (Ah * V /1000 = Wh).
Bei den meisten Fluglinien ist der Transport der Batterien ausschließlich im Handgepäck möglich. Handelt es sich um eine Drohne, deren Batterie nicht herausgenommen werden kann oder soll, bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung des Transportunternehmens. Während einzelne Linien die Mitnahme der Batterien im Handgepäck ausdrücklich in ihren Richtlinien erlauben, bestehen andere darauf, dass vor der Mitnahme eine Genehmigung oder Voranmeldung erfolgen muss.
Die Drohne selbst empfiehlt es sich, im Aufgabegepäck zu transportieren. Einzelne Gesellschaften erlauben den Transport im Handgepäck, aber ohne spitze Teile, die ihrerseits im Aufgabegepäck untergebracht werden müssen. Nach Vorabklärung mit der jeweiligen Gesellschaft lohnt es sich vermutlich, die Drohne als Sondergepäckstück, wie es bei Sportgeräten der Fall ist, abzugeben.
Eine genaue Abklärung vor dem Flug erspart unangenehme Überraschungen am Flughafen. Zudem kommen nämlich zu den eigentlichen Transportbestimmungen auch zollrelevante Betrachtungen in Frage. Denn der Import bzw. Export einer Drohne ist nicht in jedem Land, insbesondere außerhalb der EU, erlaubt.
Die nachfolgende Aufstellung gibt eine erste Übersicht über die Bestimmungen einzelner Fluggesellschaften.
*Alle Angaben ohne Gewähr. Obwohl wir bemüht sind möglichst immer den aktuellen Kenntnisstand wiederzugeben, können Veränderungen und Anpassungen der Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden.