Recht am eigenen Bild
Sind auf Bildern oder Videoaufnahmen einzelne Personen sichtbar und eindeutig erkennbar, bedarf es bei der weiteren Verwendung der ausdrücklichen, am besten schriftlichen, Genehmigung dieser Personen. Jeder Mensch hält nämlich das Recht am eigenen Bild inne. Ohne seine Zustimmung macht sich ein Fotograf strafbar, der damit an die Öffentlichkeit geht.