Das Einsetzen von Drohnen in Schutzgebieten
Das Bedienen eines Flugmodells oder einer Drohne, also das Starten, Fliegen und Landen, bedarf einer genauen Vorbereitung und Kenntnis über die geltenden Bestimmungen zur Nutzung des Luftraumes. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland oder zum Teil auch von Gemeinde zu Gemeinde und müssen ermittelt werden, bevor Sie für private oder gewerbliche Zwecke Ihre Drohne einsetzen, ansonsten drohen Ihnen bei – auch unbeabsichtigten – Verstößen Strafverfahren. Mit verschärften Maßnahmen haben Sie es zudem bei Gebieten, die zum Schutz der Flora und Fauna unter besonderen Bedingungen stehen.
In Deutschland wird im Zusammenhang mit der Nutzung des Luftraumes zwischen Naturschutzgebiet (NSG), Landschaftsschutzgebiet (LSG) und Vogelschutzgebiet (VSG) unterschieden.
Die Bezeichnung eines Gebietes als Naturschutzgebiet kann aus verschiedenen umweltschonenden, wissenschaftlichen und aus Aspekten des Schutzes von Kulturerbe erfolgen. Dieser Status ist der strengste, der innerhalb des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verhängt werden kann. Das Gesetz besagt folgendes:
§ 23 […] Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. […]
Das Fliegen von Drohnen wird im Allgemeinen als eine solche Handlung angesehen. Jedes Bundesland besitzt zusätzlich zu dieser übergeordneten Bestimmung eigene mehr oder weniger detaillierte Regelungen für die ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Um sich zu informieren, gilt es daher, im ersten Schritt das in Frage kommende Gebiet zu identifizieren. Dafür steht Ihnen beispielsweise die Internetseite geodienste.bfn.de zur Verfügung, die die gesamte deutsche Fläche nachbildet. Sobald Sie Ihr Wunschgebiet identifiziert haben, ist es in einem zweiten Schritt erforderlich, dass Sie die Satzung des Gebietes, die, wie bereits erwähnt, auf Landesebene und individuell für das Gebiet festgelegt wird, aufrufen und darin nachlesen, ob Flugmodelle, darunter verstehen sich auch Drohnen, nämlich so genannte unbemannte Luftfahrtsysteme, erlaubt sind oder nicht.
Das gleiche Vorgehen ist auch bei dem Landschaftsschutzgebiet und Vogelschutzgebiet zu befolgen. Ein Landschaftsschutzgebiet bezieht sich auf das allgemeine Erscheinungsbild einer Landschaft und ist meist großflächig angelegt, die Auflagen und Nutzungseinschränkungen sind im Gegensatz zu denen von Naturschutzgebieten begrenzter und weniger streng. Wie es der Begriff nahelegt, sind Vogelschutzgebiete dem Schutz von Vögeln aller Art gewidmet. Dies kann auf staatliche Verordnung oder auf Privatinitiative zurückgehen. Im Allgemeinen geht es darum, seltenen oder vom Aussterben bedrohten Vogelarten die besten Bedingungen für ihr Habitat zu gewährleisten. Hier gilt es ebenfalls sich in den entsprechenden Satzungen, über die einzelnen Bestimmungen für das Fliegen von Drohnen in Vogelschutzgebieten, zu informieren.
Die Satzungen können verschiedene Regeln in Bezug auf die Nutzung von Drohnen festlegen. Zum einen gibt es Schrifttexte, die zwischen dem Starten/Landen und dem Überfliegen unterscheiden. Das heißt also, dass es in einem bestimmten Gebiet eventuell verboten ist, eine Drohne starten oder landen zu lassen, aber das Gebiet damit überflogen werden kann. Andere Regelungen schließen die Nutzung von Drohnen gänzlich aus. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie von der jeweiligen Landesstelle keine Genehmigung für einzelne Flugfahrten erhalten können. Je nach Umständen werden in diesem Bereich regelmäßig Einzelfallregelungen getroffen. Möchten Sie also Ihre Drohne in einem Schutzgebiet einsetzen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihren allgemeinen Fluggenehmigungen, von der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes und der Bundesaufsicht für Flugsicherung, auch noch eine spezifische Genehmigung.
Im Folgenden finden Sie eine Anleitung wie Sie bei der Ermittlung der Regeln für ein bestimmtes Schutzgebiet vorgehen können. Als Beispiel möchten wir wissen, wie die Bestimmungen für das Naturschutzgebiet Schöneberger Südgelände in Berlin sind.
Auf der Internetseite geodienste.bfn.de haben Sie die Möglichkeit auf das gewünschte Gebiet zu gehen und bekommen farblich gekennzeichnet eine Aufstellung der verschiedenen Schutzgebiete. Welche Arten Ihnen angezeigt werden sollen, können Sie mit dem eingeblendeten Filter auf der rechten Seite entscheiden. Im folgenden PDF sehen Sie eine schrittweise Illustration.
Naturschutzgebiet Schöneberger Südgelände (c)geodienste.bfn.de, aeroblick, Stand August 2016
Die Verordnung für das Schöneberger Südgelände besagt:
§ 5 Verbotene Handlungen
Insbesondere ist im Naturschutzgebiet verboten […] 3. im Gebiet Flug- oder Fahrzeugmodelle fliegen oder fahren zu lassen. […]
*Alle Angaben ohne Gewähr. Obwohl wir bemüht sind möglichst immer den aktuellen Kenntnisstand wiederzugeben, können Veränderungen und Anpassungen der Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden.