Genehmigung des Grundstückseigentümer und des Ordnungsamtes
Vor dem Flug mit dem Flugmodell oder Ihrer Drohne gilt es zusätzlich zu allen behördlichen Bestimmungen zu beachten, ob Sie von einem privaten Grundstück aus landen, starten oder ein solches überfliegen. Ist dies nämlich der Fall, bedarf es einer offiziellen Genehmigung des Eigentümers. Der Luftraum über seinem Grundstück oder seinem Haus gehören nämlich auch ihm, so dass er darüber bestimmen kann. Dies gilt natürlich nicht für bemannte Flugzeuge, die übergeordneten staatlichen Richtlinien folgen. Doch Flugmodelle und Drohnen, unbemannte Luftfahrtsysteme, haben sich daran zu halten und müssen die Genehmigung einholen.
Diese wird von der Luftfahrtbehörde des Landes vorausgesetzt, wenn man Ihnen eine allgemeine Aufstiegserlaubnis gewährt und muss zum Teil bei einem Antrag auf Einzelaufstiegserlaubnis vorgelegt werden.
Nutzen Sie Ihr Fluggerät auf oder beziehungsweise über öffentlichem Grund, kommt je nach Zone zusätzlich das Ordnungsamt zum Zug. Die Behörde möchte über den Flug informiert werden und erteilt die Erlaubnis dazu. Diese ist zum Teil bei einem Antrag auf Einzelaufstiegserlaubnis ebenfalls vorzulegen.